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Der Vergleich von Ergebnisdaten der Zeitbewertung oder Lohn-/Gehaltsabrechnung zwischen Produktiv- und Entwicklungssystem ist zur Sicherung der Ergebnisqualität unverzichtbar. Das hier beschriebene Werkzeug erlaubt einen schnellen und komfortablen Vergleich. .
Add On's für SAP R/3 HR und mySAP.com
Produktbeschreibung Add-On P101 “Ergebnisdatenvergleich” für SAP R/3 und mySAP HR

Kundenindividuelle Weiterentwicklungen der R/3 Repository Objekte sowie Veränderungen von Customizing-Einstellungen finden grundsätzlich in dem dafür vorgesehenen Entwicklungs-/Testsystem statt. Erst der anschließende Transport in das Produktivsystem läßt diese Änderungen dort wirksam werden. Analog werden die von der SAP ausgelieferten gesetzlichen Änderungen und Fehlerbehebungen des SAP-Standards mit Hilfe des HR Support Package (HR SP) erst in die Entwicklungs-/Testumgebung eingebracht, an die Kundensituation angepaßt, getestet und anschließend in das Produktivsystem nachgezogen.

Um unerwünschte Auswirkungen durch derartige Aktivitäten im Produktivsystem zu verhindern, müssen diese geänderten Sachverhalte im Vorwege durch entsprechende Tests untersucht werden. Kritisch sind hier insbesondere Veränderungen bei der Ergebnisfindung von Zeitbewertung und Lohn-/ Gehaltsabrechnung. Hier kann der Vergleich der entsprechenden Ergebnisse vor und nach den Programm- bzw. Customizing-Veränderungen Aufschluß geben.

Das Werkzeug zum Vergleich von Ergebnisdaten der Lohn-/Gehaltsabrechnung, der Report YPUVGLCR, stellt hier eine effiziente Arbeitserleichterung dar. Das Programm erlaubt den Vergleich von Ergebnisdaten der Testfälle mit gleicher Personalnummer sowohl in anderen Mandanten eines Systems als auch systemübergreifend. Das heißt, Sie können Einträge im Ergebnisbereich des unveränderten Produktivsystems mit ggf. durch HR SPs veränderte Daten der Entwicklungsumgebung vergleichen und somit Schlüsse hinsichtlich der Auswirkungen der HR SP -Aktivierung ziehen. Maßgeblich für den Zugriff auf die Daten der verschiedenen Mandanten/Systeme sind die jeweils in den Mandanten geltenden SAP-Berechtigungen; die Anforderungen des Datenschutzes sind somit gewahrt.

     
 

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