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Bei
Arbeits- und Wegeunfällen sind die Unternehmen zur Erstellung
einer Unfallanzeige verpflichtet, wenn der Unfall eine Arbeitsunfähigkeit
von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod des Versicherten zur
Folge hat.
Diese
Anzeige ist binnen drei Tagen nach dem Unfall an den Träger
der Unfallversicherung , in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft,
zu richten. In der Anzeige werden Angaben zum Verletzten, zur Art
der Verletzung und zum Unfallgeschehen gefordert.
Durch
Erfassung der Daten des Verletzten sowie des Unfallgeschehens in
einem eigenen Informationstypen im SAP-HR sind wir in der Lage,
unter Einbeziehung bereits im SAP-System vorhander Unternehmens-
und Personendaten eine Unfallanzeige automatisch zu erstellen. Auch
werden die aus dem Unfall resultierenden Abwesenheitssätze
Wegeunfall oder Arbeitsunfall automatisch
gepflegt.
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